Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online-Shops der Meindl Bekleidung GmbH & Co. KG

(Stand: 01.01.2022)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen der Meindl Bekleidung GmbH & Co. KG, im folgenden Auftragnehmer genannt, und seinen Auftraggebern Anwendung. Sollten andere Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen entgegenstehen oder abweichen, so werden diese nicht anerkannt, es sei denn, lhrer Geltung wird in schriftlicher Form zugestimmt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nur unter Zugrundelegung dieser AGB.

Soweit zwischen beiden Vertragspartnern schriftlich individualvertragliche Vereinbarungen getroffen worden sind, haben diese Vorrang vor den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten dann nur ergänzend, sofern und soweit im lndividualvertrag nichts oder nichts Abweichendes geregelt ist.

2. Vertragspartner, Vertragsschluss

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der Meindl Bekleidung GmbH & Co. KG, Dorfplatz 8-10, D-83417 Kirchanschöring.

Die Produktdarstellungen in unserem Online-Shop stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar (sog. invitatio ad offerendum).

Sie haben die Möglichkeit, den Bestellprozess über das Warenkorbsystem abzuschließen. 

Bei Bestellung über das Warenkorbsystem können Sie unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen und Ihre Eingaben vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt Kaufen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. 

Die Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung erfolgt per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Bitte beachten Sie, dass die Bestätigung über den Eingang Ihrer Bestellung keine Annahmeerklärung darstellt. Ein verbindlicher Kaufvertrag zwischen Ihnen und uns kommt erst durch unsere Annahmeerklärung zustande. Diese erfolgt innerhalb von zwei Tagen, und zwar entweder durch Zusendung der Ware oder separate Zusendung einer Versandbestätigung per E-Mail.

3. Preise und Versandkosten

Alle Preise werden in Euro berechnet und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zuzüglich Versandkosten. Die Versandkosten können in Abhängigkeit von Lieferart und der Artikelbeschaffenheit variieren. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Eine Übersicht der angebotenen Versandmöglichkeiten, -dienstleister und -kosten finden Sie unter www.meindl-fashion.de/versandinformationen/.

4. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

Vertragssprache der deutschen Webseite ist Deutsch. Soweit Sie über eine englischsprachige Seite unserer Webseite Waren erwerben, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache.

Wir speichern den Vertragstext auf unseren Systemen. Über Ihren Account haben Sie die Möglichkeit, Ihre letzten Bestellungen einzusehen. Der vollständige Vertragstext ist dort nicht zugänglich. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verloren haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an uns. Wir senden Ihnen dann eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zu.

5. Zahlungsbedingungen

Die bestellten Waren können ausschließlich auf die im Online-Shop unter der Sub-Webseite “Zahlungsmethoden“ (www.meindl-fashion.de/zahlungsmethoden/) angegebenen Zahlungsarten bezahlt werden. Der unter www.meindl-fashion.de/versandinformationen/ beschriebene Versanddienstleister liefert die bestellte Ware innerhalb der auf der Website beim Bestellvorgang angegebenen Lieferfrist, sobald die Zahlung beim Auftragnehmer eingegangen ist.

6. Rückgabe

Waren, für die das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, können auch im Rahmen der Rückgabegarantie nicht zurückgegeben werden. Gleiches gilt für Waren, für die im Zeitpunkt der Rücksendung das gesetzliche Widerrufsrecht bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erloschen ist. In Betracht kommende Ausschluss- oder Erlöschensgründe für das erworbene Produkt werden in der vorstehenden Widerrufsbelehrung unter „Ausschluss-und Erlöschensgründe“ angegeben. 

Individualisiert angefertigte Ware ist von der Rückgabe ausgeschlossen.

Wenn Sie Waren in Übereinstimmung mit dieser Rückgabe zurücksenden, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis, nicht jedoch die Versandkosten Ihres ursprünglichen Kaufes, sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt worden ist. 

Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa EUR 2.500 innerhalb Europas geschätzt. Die Versand- bzw. Transportkosten/Rücksendekosten für Drittländer bleiben von der Obergrenze unberührt, da diese gesondert ermittelt werden müssen.

Kann die Ware aufgrund großer Beschaffenheit nicht mit einem unserer Versanddienstleister zurückgeschickt werden, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung und wir wickeln die Rücksendung ab. 

In jedem Fall tragen Sie das Transportrisiko bei der Rücksendung. Dieses Rückgaberecht beschränkt nicht Ihre gesetzlichen Rechte und somit auch nicht Ihr Widerrufsrecht.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

8. Transportschäden

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, reklamieren Sie bitte solche Fehler möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

9. Gewährleistung und Garantien

Soweit nicht nachstehend ausdrücklich anders vereinbart, gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht

Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die vorstehende Fristverkürzung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

10. Haftung

Ansprüche auf Schadensersatz Ihrerseits sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Verkäuferin, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

11. Online-Streitschlichtungsplattform/ Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen uns und Ihnen ist, sofern Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, unser Geschäftssitz. 

Stand: 07/2001

  • 1 (1) Wir liefern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Die Zusendung anderslautender Bedingungen, insbesondere auf Auftragsvordrucken von Abnehmern, haben uns gegenüber keinerlei rechtliche Wirkung. Von Kunden vorgeschriebene Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich angenommen werden. Nichtbestätigung gilt nicht als stillschweigende Anerkennung. Auch in der Lieferung durch uns liegt keine Zustimmung zu abweichenden Geschäftsbedingungen. Mit Annahme der Lieferung stimmt die Käuferin auch nach Geltendmachung seiner Bedingungen der ausschließlichen Geltung unserer Bedingungen zu.

  • Bei Erstaufträgen gilt der Auftrag als angenommen, falls er nicht durch die Verkäuferin innerhalb von 30 Tagen ausdrücklich abgelehnt wird; bei Nachaufträgen gilt eine Frist von 10 Faktura erfolgt, soweit nicht anders ersichtlich, in Euro. Preise verstehen sich, soweit nicht anders ausgewiesen, stets in Euro.

  • Die Käuferin verpflichtet sich, die gelieferte Ware nur an Endverbraucher in seinem (seinen) der Verkäuferin bekannten und auf seine Firma firmierenden ortsgebundenen Facheinzelhandelsgeschäft(en) zu veräußern, es sei denn, dass die Verkäuferin zuvor die schriftliche Zustimmung zur anderweitigen Veräußerung erteilt. Widerrechtliche Querlieferungen an andere Wiederverkäufer lösen einen Schadensersatzanspruch zumindest in Höhe der rechtswidrig vertriebenen Produkterlöse (Verkaufspreis)

  • Produktänderungen und Produktverbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen, darf die Verkäuferin am Produkt vornehmen, ohne den Käufer davon zuvor in Kenntnis setzen zu müssen.

  • 2 Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich Lieferfähigkeit freibleibend auf Gefahr und Kosten der Käuferin auf dem für die Verkäuferin günstigsten Versandweg (Frachtgut, Postgut oder Spedition) zum am Tage der Lieferung geltenden Preis. Ergänzend gelten die Incoterms der Internationalen Handelskammer Paris in ihrer jeweils gültigen Fassung. Der von der Verkäuferin berechnete Preis versteht sich als Nettopreis der am Tage der Lieferung geltenden Preisliste der Verkäuferin zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der am Liefertag geltenden Höhe. Die Käuferin hat dabei den Verkaufspreis zu akzeptieren, soweit dieser zum Zeitpunkt der Lieferung je 6 Monate ab Bestellung um jeweils maximal 2 Prozentpunkte angehoben wird. Mehrkosten für besondere Wünsche der Käuferin (z. B. Versand per Eilboten oder Express) sind von der Käuferin zu tragen. Post- und Kartonagenverpackung wie auch Kisten- und Leinwandverpackung werden nicht gesondert in Rechnung gestellt. Teillieferungen durch die Verkäuferin sind ausdrücklich zulässig. Mindermengenzuschlag unter Euro 125,- netto Bestellwert beträgt Euro 5,-.

  • 3 (1) Die Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt zu den am Tag der Lieferung geltenden Preisen. Alte Preislisten verlieren mit der Veröffentlichung von neuen Preislisten ihre Gültigkeit. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus Warenlieferungen der Verkäuferin getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldo- Forderung. Saldoziehung und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.

  • (2) Die Käuferin ist berechtigt, die gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Die Käuferin anerkennt, dass alle Marken, mit denen die Waren der Verkäuferin gekennzeichnet sind, in derem alleinigen Eigentum stehen. Zur Weiterveräußerung der gekennzeichneten Waren wird der Käuferin ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Marken eingeräumt. Dieses erlischt vollständig nach Beendigung der Vertragsbeziehung. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte sowie die Abtretung jeglicher Forderungen, die der Verkäuferin zustehen, ist ohne schriftliche Zustimmung der Verkäuferin unzulässig. Veräußert die Käuferin die gelieferte Ware, so tritt sie hiermit jetzt schon bis zur völligen Tilgung aller Forderungen der Verkäuferin aus Warenlieferungen, die ihr aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen ihre Abnehmer mit allen Nebenrechten an die Verkäuferin ab. Die Käuferin ist verpflichtet, die Verkäuferin über jede Zwangsvollstreckung unverzüglich zu unterrichten. Übersteigt der Wert der gegebenen Sicherungen die Lieferungsforderungen insgesamt um mehr als 20%, so ist die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet. Werden der Verkäuferin Vermögensverschlechterungen seitens der Käuferin bekannt, die ihre Kreditwürdigkeit und Realisierbarkeit der Forderungen als konkret gefährdet erscheinen, kann die gesamte Restschuld sofort fällig gestellt werden und eine Neubelieferung bis zur entgültigen positiven Klärung zurückgestellt werden, ohne dass die Verkäuferin schadensersatzpflichtig wird.


  • 4 (1) Höhere Gewalt oder behördliche Maßnahmen berechtigen sowohl die Verkäuferin wie die Käuferin, die Lieferungs- und Annahmefrist um die Dauer der Behinderung, höchstens jedoch bis zu einer Dauer von vier Wochen (gleichzeitig automatische Nachlieferfrist), unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen zu verlängern. Nach Ablauf dieser Frist ist sowohl die Käuferin als auch die Verkäuferin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt auch bei Arbeitskämpfen (Streik und Aussperrung).

  • Im übrigen kommt die Verkäuferin in Verzug, wenn sie nicht vor Ablauf der vereinbarten Lieferdekade leistet. Nach 30 Tagen Nachlieferfrist seit Ablauf der vereinbarten Lieferdekade gilt der Rücktritt vom Vertrag als vollzogen, wenn nicht die Käuferin vor Ablauf der Nachlieferfrist schriftlich einen solchen Rücktritt ablehnt und Erfüllung des Vertrages In diesem Falle hat die Verkäuferin unverzüglich den verbindlichen Liefertermin zu nennen. Widerspricht die Käuferin diesem Termin nicht unverzüglich, gilt dieser als Fixtermin. Nennt die Verkäuferin den Liefertermin nicht unverzüglich, hat die Käuferin das Recht, per eingeschriebenem Brief seinen sofortigen Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder nach Ablauf der 30 Tage Nachlieferfrist Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ebenfalls gilt der Rücktritt vom Vertrag nach Ablauf der 30 Tage Nachlieferfrist als vollzogen, wenn die Verkäuferin vor oder während der Nachlieferfrist die Käuferin unter Nennung eines verbindlichen Liefertermins zur Erklärung darüber auffordert, ob sie auf Vertragserfüllung zum genannten Fixtermin besteht und die Käuferin sich nicht unverzüglich äußert oder eine Einigung über den Termin nicht zustande kommt.

  • Anstelle der automatischen Nachlieferfrist von 4 Wochen gemäß Ziffer (2) kann die Käuferin bei Verzug der Verkäuferin dieser jederzeit eine Frist von 18 Tagen mit der Erklärung setzen, dass sie die Erfüllung des Vertrages nach Ablauf dieser Frist Die Frist wird von dem Tage an gerechnet, an dem die Käuferin die Erklärung mit Einschreiben oder Fernschreiben absendet. Nach dem Ablauf der Frist ist der Käufer berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn nicht die Lieferung rechtzeitig erfolgt ist. Fixgeschäfte sind bei Erstaufträgen ausgeschlossen.

  • 5 (1) Die Rüge sichtbarer Mängel hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist bei Nichtkaufleuten innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, bei Lieferung vor dem vereinbarten Liefertermin innerhalb 8 Tagen nach vereinbartem Liefertermin, zu erheben und zu begründen. Bei Kaufleuten gelten die Vorschriften des HGB. Dies gilt insbesondere für versteckte Mängel.

  • Die Verkäuferin leistet nach eigener Wahl bei anerkannten Sachmängeln zunächst Nachbesserung oder Bei Fehlschlagen der 2. Nachbesserung kann der Käufernach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen.
  • Die beanstandete Ware darf nur mit Einwilligung der Verkäuferin und frei zurückgesandt werden, es sei denn, dass die Verkäuferin nicht innerhalb von 15 Tagen auf die Mängelrüge eingegangen ist.

  • Bei Reklamationen von Einzelteilen ist die gleichzeitige Einsendung der Ware mit Mängelrüge zulässig. Solche Reklamationen sind von der Verkäuferin innerhalb von 15 Tagen ab nachweisbarem Absendetermin zu bearbeiten und die Käuferin vorab zu informieren, wenn die Reklamationsbearbeitungszeit länger als 2 Wochen ab Wareneingang bei der Verkäuferin in Anspruch nehmen wird; andernfalls ist die Käuferin berechtigt, den Gegenwert zu Der Versand hat in beiden Richtungen eingeschrieben zu erfolgen. Versendet die Käuferin nicht eingeschrieben, so ist die Reklamation vom Verkäufer innerhalb von 10 Tagen nach Rückempfang der Ware zu erledigen. In diesem Falle kann die Rücksendung von der Verkäuferin ebenfalls uneingeschrieben erfolgen.

  • Hat die Käuferin ohne Rückfrage bei der Verkäuferin eine Konsumentenreklamation durch Umtausch erledigt, so wird die Verkäuferin, wenn die Reklamation berechtigt und die Behebung der Mängel nur unter einem gegenüber dem Warenwert unverhältnismäßigen Aufwand möglich ist, eine Gutschrift erteilen oder Ersatzlieferung vornehmen. Das Risiko einer Ablehnung der Reklamation durch die Verkäuferin entsprechend Ziffer (3) bleibt für die Käuferin Die Berechnung jeder Art von Bearbeitungsgebühren für Reklamationen ist für die Käuferin und die Verkäuferin unzulässig.

  • 6 (1) Die Rechnungen werden auf den Tag der Absendung bzw. Abnahme der Ware ausgestellt, bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als Ausstellungsdatum. Valutierungen, die die Fälligkeit abändern, sind mit Ausnahme von Satz 3 unzulässig. Bei Neubauten oder bei Umbauten bedeutsamen Umfanges kann ausnahmsweise und nur auf schriftlichen, egründeten Antrag der Käuferin bei Erstbestellungen die Rechnung bis zu 30 Tagen später als der vereinbarte Liefertermin ausgestellt werden.

  • Ein offenes Ziel darf 60 Tage dato Faktura nicht überschreiten. Für alle Lieferungen sind bei Überschreitung des Zahlungszieles oder bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins der vereinbarten Vorauszahlung Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu zahlen (gilt für die Rechtsgeschäfte unserer deutschen Firma). Ausschließlich für die Rechtsgeschäfte unserer österreichischen Firma gilt: im Falle des Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten, sowie Zinsen von 1% per Monat als vereinbart (§ 448 a öZPO).

  • Bei Barzahlung in verlustfreier Kasse dato Faktura wird innerhalb von 10 Tagen sind 3% innerhalb von 30 Tagen sind 2% Skonto 60 Tage rein netto ohne jeden Abzug gewährt. Aufrechnung ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Dies gilt auch für Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte der Käuferin. Sämtliche Forderungen sind spätestens 60 Tage nach Lieferung fällig. Die Verkäuferin kann bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage der Käuferin sämtliche Forderungen durch schriftliche Anzeige gegenüber der Käuferin sofort fällig stellen.

  • Dabei können die Rechnungen vom bis 10. vom 11. bis 20. und vom 21. bis ultimo jeden Monats auf den jeweils letzten Tag dieser Zeitspanne zusammengezogen werden. Akzepte und Kundenrimessen sind keine Barzahlung. Nach Vereinbarung können auch spesenfrei gestempelte Drei-Monats-Akzepte oder bankfähige Kundenremissen gegeben werden. Die Hergabe hat spätestens 30 Tage dato Faktura zu erfolgen. Die Nebengebühren trägt die Käuferin. Die Vertragspartner können eines oder mehrere der aufgeführten Ziele vereinbaren.

  • 7 Als Zahlungstag ist der Tag anzusehen, an dem die Zahlung nachweislich bei der Verkäuferin zu deren freier und endgültiger Verfügung eingegangen ist.

  • 8 Kommt die Käuferin mit einer fälligen Rechnung in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist die Verkäuferin berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlungen oder Sicherstellung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf. Ferner behält sich die Verkäuferin vor, nur gegen Vorauskasse zu liefern.

  • 9 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung der Verkäuferin (Kirchanschöring). Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des BGB und des HGB, sowie deutsches Recht unter Ausschluß der UN- Konvention über den internationalen Kauf und Verkauf von Waren (CISG) von 1980. Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist der Ort der Handelsniederlassung der Verkäuferin (Traunstein). Für Ansprüche der oder gegen die österreichische Firma der Verkäuferin sind der Erfüllungsort und Gerichtsstand Oberndorf bei Salzburg.

  • 10 Bei Änderungen, Maß- und Sonderanfertigungen hat die Käuferin schriftlich gegenüber der Verkäuferin alle auftragsrelevanten Angaben unverzüglich schriftlich zu machen. Sämtliche Entwürfe und Konstruktionszeichnungen der Verkäuferin bleiben im Eigentum der Verkäuferin und dürfen Dritten nicht ohne schriftliche Einwilligung der Verkäuferin zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Anforderung vollständig an die Verkäuferin herauszugeben. Ein Rücktritt vom Vertrag ist hierbei nur aus wichtigem Grund zulässig.

  • 11 Haftungsbegrenzung. Die Verkäuferin hat für ihr eigenes Handeln im vertraglichen und außervertraglichen Bereich, sowie dasjenige ihrer Vertreter und Erfüllungsgehilfen nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Weiters wird bei Mangelfolgeschäden nicht auf entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden gehaftet. Es kann nicht befreiend an Außendienstmitarbeiter geleistet werden.

  • 12 Die mit unseren Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten sind in unserer EDV gespeichert.

  • 13 Die Käuferin verpflichtet sich, in ihren Geschäftsräumen keine Konkurrenzprodukte der Verkäuferin zu führen, die die gesetzlich geschützten Modelle der Verkäuferin in offensichtlich sklavischer Art und Weise nachahmen. Die Käuferin haftet auf Schadensersatz, zumindest in der Höhe der rechtswidrig vertriebenen Produkterlöse (Verkaufspreise). Die Käuferin wird alle zur Schadensermittlung notwendigen Informationen geben, einschließlich der Buchprüfung seiner Geschäftsunterlagen durch einen Wirtschaftsprüfer, bzw. seinem Einverständnis zur externen Schadensfeststellung.

  • 14 Sollte eine oder mehrere Festsetzungen in den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder sollten Lücken auftreten, vereinbaren die Parteien als Vertragsinhalt die Einheitsbedinungen der deutschen Textilindustrie (wird von der Verkäuferin auf Anfrage hin der Käuferin übersandt) in der jeweils aktuellen Fassung. Sollte ferner keine Lösung hierbei gefunden werden können gilt das jenige als Vereinbart, was der unwirksamen Festsetzung wirtschaftlich am ehesten entspricht.